Pressemitteilung
Familienbetriebe begrüßen den eingebrachten Gesetzentwurf zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt
Familienbetriebe begrüßen den eingebrachten Gesetzentwurf zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt
Potsdam, 22. Mai 2025 – Die Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg e.V. unterstützen den von der Regierungskoalition in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt. Insbesondere die geplante Abschaffung des Vorkaufsrechtes zugunsten von Naturschutzorganisationen wird von den Mitgliedsbetrieben ausdrücklich begrüßt.
„Mit diesem Schritt erkennt die Landespolitik endlich die strukturellen Benachteiligungen an, denen viele land- und forstwirtschaftliche Familienbetriebe in sensiblen Gebieten bislang ausgesetzt waren“, erklärt Rudolf Hammerschmidt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg e.V. „Das Vorkaufsrecht hat in der Vergangenheit häufig dazu geführt, dass engagierte Betriebe beim Flächenerwerb ausgebremst wurden – obwohl gerade ihre nachhaltige Bewirtschaftung den ökologischen Wert vieler Flächen erst ermöglicht hat“, so Hammerschmidt weiter.
Aus Sicht des Verbandes stellt die partielle Abschaffung des Vorkaufsrechts sowie die Korrekturen beim Verbandsklagerecht für Umwelt- und Naturschutzverbände einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der regionalen Landwirtschaft dar. „Wer den Schutz unserer Kulturlandschaft ernst meint, muss auch die Menschen stärken, die seit Generationen verantwortungsvoll mit diesen Flächen umgehen. Das sind unsere Land- und Forstwirte – nicht zentral gesteuerte Stiftungen oder Verbände mit externen
Interessen“, betont Hammerschmidt.
Der Verband appelliert an die Abgeordneten des Brandenburger Landtags, dem Gesetz in der vorgelegten Fassung zuzustimmen. Ein effektiver Naturschutz ist nur in Zusammenarbeit mit den Bürgern möglich. Die zwangsweise Durchsetzung staatlicher Vorkaufsrechte führte in der Vergangenheit zu Misstrauen und Konflikten, die dem Naturschutz schaden, statt ihn zu fördern. Die Abschaffung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts zugunsten von Stiftungen und Verbänden würde ein klares Signal für die Stärkung privater Eigenverantwortung und die Kooperation mit den Landbewirtschaftern setzen.“, so Hammerschmidt abschließend.
Die Stellungnahme der Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg e.V. dazu finden Sie hier:
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