Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10.04.2018 entschieden, dass die Einheitswerte für Zwecke der Grundsteuerbemessung verfassungswidrig sind. In der Folge hat der Deutsche Bundestag am 18.10.2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet, wonach die bisherige grundsteuerliche Bewertung nicht fortgeführt wird.