Pressemitteilung
Enteignung ohne Entschädigung: Landesregierung untergräbt Eigentumsrechte in Schutzgebieten
Enteignung ohne Entschädigung: Landesregierung untergräbt Eigentumsrechte in Schutzgebieten
Potsdam, 19. September 2024. Die Landesregierung in Potsdam weigert sich bis heute, die im Zuge der großflächigen Ausweisung von Großschutzgebieten verfügten vollständigen Nutzungsverbote in sogenannten Kernzonen überhaupt bzw. angemessen zu entschädigen. Besonders betroffen sind Kleinwaldbesitzer, die der autoritär und mit einem breitgefächerten Arsenal juristischer Spitzfindigkeiten auftretenden Amtsmacht der Naturschutzbehörden hilflos ausgeliefert und nicht mit den finanziellen Mitteln ausgestattet sind, sich auf gerichtlichem Wege Recht zu verschaffen.
In großem Stil wurden von den Behörden Angebote unterbreitet, die einen wie auch immer hergeleiteten Bodenwert für die Grundstücksübernahme durch den Staat errechnet hatten. Der Bodenwert macht aber nur einen Bruchteil des nach geltendem Recht vorgeschrieben Verkehrswerts für die enteignungsgleichen totalen Nutzungsverbote aus.
Seine Anwendung wurde mit der hanebüchenen Begründung ausgeschlossen: Weil die Verwertung der Bäume ohnehin schon verboten sei, sei der Vermögenswert des Holzes gleich Null und deshalb nicht mehr zu entschädigen.
Christine Wernicke, Mitglied im Agrarausschuss des Landtages, hat sich, durch die Familienbetriebe Land und Forst auf die eklatanten Missbräuche zum grundgesetzlich geschützten Eigentumsrecht aufmerksam gemacht, dieser Handhabung der Naturschutzbehörden durch ein Kleine Anfrage an die Landesregierung angenommen. Die Antwort des zuständigen Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz fiel mehr als ernüchternd aus: Systematische Verschleierung, schlichte Nichtbeantwortung von Fragen, Beharren darauf, dass Entschädigungen „nach geltender Rechtslage“ geleistet würden und im selben Zug die gegenteilige Auskunft, Entschädigungsleistungen seien bislang nicht erfolgt. Dieses Verwirrspiel zieht sich durch sämtliche Antworten des Ministeriums hindurch.
Der Vorsitzende der Familienbetriebe, Rudolf Hammerschmidt, wertet das Verwaltungshandeln der Naturschutzbehörden als gefährlich für den Fortbestand unseres Rechtsstaats, in den das Vertrauen ohnehin schon bedenklich gelitten habe. In diesem Zusammenhang erinnert er an ein rechtskräftiges Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2007, in dem das Gericht der Landesregierung wegen leichtfertiger Enteignung angeblich besitzloser Grundstücke ins Stammbuch geschrieben habe, ihr Verhalten sei „sittenwidrig und eines Rechtsstaats nicht würdig“. Diese Tradition durch die Landesregierung offensichtlich fortzusetzen, rüttle an den Grundfesten des Staates, so der Vorsitzende. Der Schutz unserer freiheitlichen Grundordnung und des Rechts auf privates Eigentum sei ein wesentlicher Bestandteil, deshalb müsse gegen das gesetzeswidrige Verhalten der Naturschutzbehörden entschiedener Widerstand geleistet werden.
„Die Ergebnisse der Studie untermauern unsere langjährige Kritik am Agrarstrukturgesetz. Eine Regulierung des Bodenmarktes, die auf solchen Fehlannahmen basiert, ist nicht nur riskant, sondern auch verfassungsrechtlich fragwürdig. Wir fordern eine Agrarstruktur, die den tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung trägt – aber nicht auf diesem Weg!“, schließt Rudolf Hammerschmidt.
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