Pressemitteilung

Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg unterstützen Änderungsvorschläge zum Vorkaufsrecht – Eigentumsfreiheit gestärkt

Potsdam, 6. Juni 2025 – Die Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg begrüßen die geplante Neuregelung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts, die heute im Sonderausschuss „Bürokratieabbau“ des Brandenburger Landtags erörtert wurde.

Ulrich Böcker, stellvertretender Geschäftsführer des Verbandes, und als Anzuhörender vor den Ausschuss geladen, würdigte gegenüber den Ausschussmitgliedern den Gesetzentwurf der Landesregierung zur „Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt“ ebenso wie den flankierenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht vor, dass das Land Brandenburg künftig auf die – administrativ regelmäßig aufwändige – Möglichkeit verzichtet, das Vorkaufsrecht zugunsten Dritter, etwa Stiftungen oder Naturschutzvereinigungen, auszuüben. Die Ausübung des Vorkaufsrechts bleibt vielmehr nur dem Land selbst vorbehalten. Das Vorkaufsrecht erstreckt sich, wie bisher, auf Flächen in naturschutzrechtlich sensiblen Arealen wie Nationalparks oder Naturschutzgebieten. Eine ordnungspolitisch durchaus wünschenswerte Vollabschaffung des Vorkaufsrechts, wie von der CDU vorgeschlagen, würde, so Böcker, unter den gegenwärtigen Umständen nicht notwendig zu der mit dem Gesetz verfolgten Verwaltungsvereinfachung führen und zudem mit gewissen verfassungsrechtlichen Risiken einhergehen.

„Die gesetzliche Beschränkung auf ein Vorkaufsrecht des Landes schafft Rechtssicherheit und reduziert die Gefahr politisch motivierter Landnahme zugunsten Dritter. Vor allem aber stärkt sie die Vertragsfreiheit der beteiligten Kaufvertragsparteien“, erklärte Böcker. „Zugleich wahrt sie das verfassungsrechtlich gebotene Maß beim Eingriff in Eigentums- und Erwerbsrechte.“

In der bisherigen Praxis wurde das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht nicht selten durch Dritte initiiert und die geltende Vorkaufsrechtsregelung zugunsten eben dieser Dritten instrumentalisiert. Das Land wurde – ohne Lasten für den eigenen Haushalt – von Fall zu Fall zum willigen Vollstrecker bei der Landbeschaffung für Naturschutzfonds, Stiftungen etc. Dass dabei die mit Kauf und Verkauf von Grundbesitz verfolgten Motive, Absichten und Ziele der Kaufvertragsparteien durchkreuzt wurden, ist achselzuckend in Kauf genommen worden. Die Neuregelung beendet diese strukturelle Schieflage.

„Mit dem Verzicht auf die Drittbegünstigung kehrt Brandenburg zu einem transparenten, rechtsstaatlich fundierten Umgang mit dem Vorkaufsrecht zurück. Die Dispositionsfreiheit der an einem Grundstückskauf Beteiligten und deren Transaktionssicherheit wird gestärkt, konkurrierenden Fremdinterventionen ein Riegel vorgeschoben. Wenn wirklich einmal zum Schutz der Natur geboten, kann das Land stets eingreifen. Die vorgesehene Neuregelung beschränkt sich damit auf den notwendigen Kern, deckt aber alle Erfordernisse. Sie ist zudem ein wichtiges Signal für private Eigentümer, Vertragstreue und den Schutz des ländlichen Raums“, so Böcker abschließend.

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