Pressemitteilung

Desinformation und Selbstbedienung stoppen! Naturschutz braucht Vertrauen, nicht verdeckte Einflussnahme

Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg zur Petition „Demokratieabbau stoppen – Zivilgesellschaftliche Rechte in Brandenburg verteidigen!“ des NABU Brandenburg

Potsdam, 28. Juni 2025 – Die Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg kritisieren die jüngsten Äußerungen des NABU Brandenburg zur geplanten Änderung des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes scharf. „Die öffentliche Kritik des NABU ist scheinheilig und irreführend“, erklärt Rudolf Hammerschmidt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg. „Scheinheilig, weil damit von dem NABU-eigenen Flächenzugriff (Stichwort: Selbstbedienung) abgelenkt werden soll. Irreführend, weil der eigentliche Kern der Neuregelung verzerrt dargestellt wird. Die Behauptung eines Demokratieabbaus ist nicht nur polemisch, sondern auch sachlich unzutreffend.“

Erstens: Kein Abbau von Naturschutz, sondern das Ende eines Privilegs
„Die geplante Gesetzesänderung betrifft das sogenannte naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht – genauer gesagt nur die Streichung der Möglichkeit, dass das Land Brandenburg sein – bleibendes – Vorkaufsrecht zugunsten Dritter, insbesondere privater Naturschutzorganisationen, ausübt. „In der
Praxis bedeutet das: Eine Organisation wie z.B. der NABU kann sich mithilfe des Landes Grundstücke sichern lassen – ohne eigenes Risiko und ohne demokratisch legitimiertes Mandat. Beim Vorkauf wird in ein bereits vertraglich besiegeltes Geschäft zwischen Verkäufer und Käufer eingegriffen und der Käufer – auch gegen den Willen der ursprünglichen Kaufvertragsparteien – ausgetauscht. Ein solcher Eingriff ist gravierend und muss schon deshalb auf das staatlich zwingend Erforderliche beschränkt bleiben“, erklärt Hammerschmidt. Mit der Neuregelung bleibt das Vorkaufsrecht des Landes unangetastet. Es kann und soll weiterhin zugunsten des Natur- und Artenschutzes tätig werden – aber nur im (landes-) eigenen Namen und in staatlicher Verantwortung. Damit befindet sich Brandenburg in bester Gesellschaft mit den anderen Bundesländern. Abgebaut wird nur eine auch im
Bundesmaßstab besondere Privilegierung brandenburgischer Umwelt- und Naturschutzverbände und -organisationen.

Zweitens: Schluss mit politischer Bevorzugung Einzelner auf Kosten der Allgemeinheit
Was als Naturschutz verkauft wird, war in Wirklichkeit allzu oft ein verdecktes Bevorzugungssystem: Der Staat als Steigbügelhalter für gut vernetzte Organisationen. Grundstücke, auf die NABU & Co. ein Auge geworfen hatten, wurden quasi ‚auf Bestellung‘ durchgereicht – mit Kaufpreiszahlung durch die Naturschutzstiftung oder den Naturschutzverband, aber mit Hilfe staatlicher Machtmittel. Diese ‚Selbstbedienung‘ soll jetzt gestoppt werden. „Was viele nicht wissen“, erklärt Rudolf Hammerschmidt: „Der NABU inklusive seiner Substrukturen zählt schon heute zu den Großgrundbesitzern im Land. Er hat aus einem moralischen („Naturschutz“)-Anspruch clever ein erfolgreiches Geschäftsmodell gemacht. Und wichtig für uns alle: Der mit der drittbegünstigenden Ausübung des Vorkaufsrechts verbundene Verwaltungsaufwand und die für die dauernde Einhaltung
der Naturschutzauflagen aufgebaute Überwachungsbürokratie werden entbehrlich, Kosten für die Allgemeinheit sinken, Bürokratieabbau findet wirklich statt – und das alles ohne Einbußen beim Naturschutz.“ Mit der seinerzeitigen Begründung, dass das Tafelsilber der Deutschen Einheit im Zuge
der ‚Wende‘ gesichert werden müsse, ist nach Unterschutzstellung auch im Bundesvergleich beispielloser Flächenkontingente in Ostdeutschland aus dem allenfalls vorübergehenden Ausnahmeinstrument Vorkaufsrecht zugunsten Dritter ein schon lange nicht mehr zeitgemäßes Gewohnheitsrecht von NABU und Co. geworden. Das Land trug die juristische Verantwortung, die Organisationen ernteten die Vorteile – bezahlt mit finanzieller Schlagkraft aus Fördermitteln und Spenden.

Drittens: Der Gesetzentwurf steht für Augenmaß und Gerechtigkeit
Hammerschmidt weiter: „Brandenburg geht mit dieser Reform einen klugen Mittelweg: Das Vorkaufsrecht wird nicht abgeschafft – es wird entschlackt und auf seinen ursprünglichen Zweck zurückgeführt.“ Der Staat bleibt handlungsfähig, aber er agiert künftig wieder nur im öffentlichen
Interesse – und nicht als verlängerter Arm privater Interessenvertretungen.

Fazit: Naturschutz braucht Vertrauen, nicht verdeckte Einflussnahme
„Wer von Demokratie spricht, muss auch für Transparenz und Fairness einstehen. Der Schutz unserer Natur ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – er darf nicht zur Bühne verdeckter Einflussnahme und indirekter Selbstbedienung werden“, so Hammerschmidt abschließend. Deshalb
sagen wir klar: Selbstbedienung stoppen – für einen Naturschutz, der allen dient, nicht nur wenigen.

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