Pressemitteilung
Neue Wege für Brandenburgs Höfe: Landtag sichert Erbe und Zukunft
Potsdam, 21. Juni 2024 – Ein wichtiger Beschluss für die Landwirtschaft in Brandenburg: Vorgestern hat der Landtag eine wegweisende Reform der Höfeordnung (HöfeO) verabschiedet. Diese Initiative, maßgeblich vorangetrieben von den Familienbetrieben Land und Forst Brandenburg unter Geleitschutz weiterer Verbände des ländlichen Raumes, stellt sicher, dass traditionelle Familienhöfe auch langfristig bestehen bleiben.
Ab 2025 tritt die neue Regelung in Kraft, die den bisherigen Ersatzwirtschaftswert durch 5 Zehntel des Grundsteuerwerts als Berechnungsgrundlage für Erbauseinandersetzungen ersetzt. Diese pragmatische Lösung verhindert die Aufteilung von Höfen zur Erfüllung von Erbansprüchen.
„Dies ist ein entscheidender Schritt zum Schutz unserer Höfe und zur Sicherung ihrer Zukunft“, betont Rudolf Hammerschmidt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg. „Mit dieser Reform vermeiden wir, dass Höfe wegen Erbstreitigkeiten aufgegeben werden müssen.“
Ursprünglich 2019 eingeführt, hatte die Höfeordnung bereits das Ziel, Höfe durch moderate Abfindungen für Miterben zu erhalten. Die jetzige Anpassung wurde notwendig aufgrund der bevorstehenden Änderungen durch die verfassungsgerichtlich geforderte Grundsteuerreform, welche den bisherigen Ersatzwirtschaftswert obsolet macht.
Die Initiative der Linken im Landtag erhielt breite Zustimmung auch der Regierungskoalition und wird als fair und zukunftsorientiert gepriesen, da sie die wirtschaftliche Basis der ländlichen Regionen stärkt. Für die Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg markiert dies einen bedeutenden Erfolg und ein klares Signal für die Zukunft der Agrarwirtschaft im Land.
„Wir möchten den Initiatoren und Unterstützern herzlich danken. Die Höfeordnung ist nicht nur ein Kernanliegen unserer verbandlichen Charta, sondern auch eine Herzensangelegenheit“, fügt Hammerschmidt hinzu. „Mit dieser Entscheidung übernimmt Brandenburg eine Vorreiterrolle für erforderliche Neuregelungen auch in anderen Höfeordnungs-Ländern.“