Biber-Konferenz: Auf zu neuen Ufern oder uferloses Unterfangen?

Seelow, 28.10.2021. Biber-Konferenz im Landkreis Märkisch-Oderland. Nachdem Brandenburg mit der ersten Biberverordnung den bundesweiten Maßstab vorgelegt hatte, ist am Donnerstag vergangener Woche in Seelow über die Umsetzung des Bibermanagements in Brandenburg referiert worden.

 

Eine Lobeshymne auf das Nagetier. Der Biber: Ist „Baumeister der Artenvielfalt“, „hervorragender Landschafts- und Lebensraumgestalter“, „Helfer in der Trockenheit“ und im Vergleich zum Menschen der „bessere Wasserrückhalter“, so Gerhard Schwab, Bibermanager des Bundes Naturschutz aus Bayern. Nach der EU-Verordnung stehen Biber unter strengem Schutz. Sie dürfen ihre Dämme so bauen, dass uralte Eichen, ja selbst ganze – ihrerseits unter Schutz stehende – Eichenalleen dadurch absterben. Großflächige Schäden werden hingenommen. Die Kehrseite der Medaille wird auf der Fläche sichtbar: Dammbau, Vernässung, Böschungsabbruch, Eingrabung, Fällung und Verbiss. Der Spagat zwischen dem strengen Schutzstatus des Bibers und den legitimen Nutzungsansprüchen der im und vom Land lebenden Menschen erweist sich als weitaus größer als landauf landab behauptet.

 

Der vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vorgestellte und noch unter Minister Vogelsänger aufgesetzte 7-Punkte-Plan beinhaltet vor allem Präventionsmaßnahmen und eine hälftige Erstattung des Mehraufwandes an die Gewässerunterhaltungsverbände. Allein im vergangenen Jahr hat die Landesregierung ungefähr eine halbe Million Euro an biberbedingten Mehraufwendungen erstattet. Diese Zahl darf getrost mit einem deutlichen Fragezeichen versehen werden. Es gibt hinreichend Anlass anzunehmen, dass die Kosten in Wirklichkeit viel höher sind.

 

Spätestens an diesem Punkt stellt sich für uns die Frage, wer eigentlich für die andere Hälfte der anfallenden Mehraufwendungen aufkommt? Diese müssen die Gewässerunterhaltungsverbände selbst tragen. Das bedeutet, am Ende des Tages finanzieren die Eigentümer, sei es als direkte, sei es als mittelbare Mitglieder der Gewässerunterhaltungsverbände diese Mehraufwendungen mit. Mehraufwendungen für eine einst fast ausgerottete, heute – weil erfolgreich gefördert – in ihrem Bestand aber stark vermehrte und längst auch schadensstiftende Art. Doch selbst die Erreichung eines nach FFH-Maßstab günstigen Erhaltungszustandes, von dem bei 3.700 Bibern allein in Brandenburg durchaus auszugehen ist, führt nicht dazu, dass die Landesregierung die Initiative ergreift und dafür sorgt, dass der hohe Schutzstatus zumindest teilweise wieder zurückgenommen wird. Man versteckt sich dahinter, dass ein eigentlich dringend erforderliches Populationsmanagement wegen der derzeitigen Listung der deutschen Biberpopulation in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie (strenges Schutzregime) nach EU-Recht nicht vorgesehen sei und deshalb von anerkannten Naturschutzverbänden vor Verwaltungsgerichten ohne großen Aufwand blockiert werden könne. Für das Ministerium und den Landkreis sei klar: „Bibermanagement ist Menschenmanagement“. Der Mensch müsse eben – und damit dürfen sich vor allem die Landnutzer angesprochen fühlen – „wieder lernen mit dem Biber zu leben“. Zynismus pur, finden wir!

Hendrik Wendorff, Präsident des Brandenburgischen Bauernverbandes, war als Referent geladen, um die Sicht der Landnutzer zu repräsentieren. „Der Biber im Spannungsfeld zwischen Naturschutz und Landbewirtschaftung in einer Kulturlandschaft“, so sein Vortragstitel. Am Ende stand ein sachlicher Vortrag über Probleme und vor allem zunehmende ökologische und ökonomische Schäden.

 

Wir meinen: Ein modernes Bibermanagement kann nur dann langfristig erfolgreich sein, wenn es zu der von uns schon seit langem geforderten rechtlichen Neubewertung auf Ebene der EU-Gesetzgebung kommt. Mit der Aufnahme der deutschen Biberpopulation in den Anhang V bei gleichzeitiger Streichung aus den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie bliebe der Biber unter dem Schutz des EU-Artenschutzrechts. Gleichzeitig wären dann jedoch gemäß Artikel 14 der FFH-Richtlinie Bestandsregulierung und Bewirtschaftung möglich und die verwaltungstechnisch aufwendigen Einzelfallgenehmigungen für Ausnahmen nach § 45 des Bundesnaturschutzgesetzes überflüssig. Wir stehen auf dem Standpunkt: Bibermanagement ist definitiv kein Menschenmanagement, sondern für den ländlichen Raum eine Frage der Existenz.

 

Der Biber gehört in Brandenburg nicht mehr zu einer bedrohten Art. Die von ihm inzwischen jährlich verursachten Schäden gehen in die Millionen. Die Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg fordern daher, ein Bibermanagement zu etablieren, das eine nachhaltige Bewirtschaftung der Kulturlandschaft ebenso gewährleistet, wie den Erhalt der Art bei gleichzeitiger Begrenzung der immer stärker auftretenden Schäden. Der Schutzstatus des Bibers muss endlich an seine tatsächliche Entwicklung angepasst werden! An der Bereitschaft, die dafür notwendigen Schritte einzuleiten, sollten wir den Willen zu substantiellen Verbesserungen der politischen Akteure im Land messen.

– Antonia Bing, stv. Geschäftsführerin, Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg

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