Depesche 10-2021

Vertragen sich Netzausbau und Landwirtschaft?

Neu gebaute Stromleitungen führen nicht selten über landwirtschaftliche Flächen. In der Miniserie “Otte erklärt’s!” geht Matthias Otte, Abteilungsleiter Netzausbau bei der Bundesnetzagentur (BNetzA), der Frage nach, wie sich der Netzausbau auf die Landwirtschaft in Deutschland auswirkt und was getan wird, um die Folgen für Umwelt und Landwirtschaft möglichst gering zu halten. Wir meinen, Herr Otte stellt die richtigen Fragen, beantwortet diese aber falsch.

Wir haben es uns nicht nehmen lassen, den Beitrag der BNetzA aus Sicht der Grundeigentümer entsprechend einzuordnen. Auf unseren Blogeintrag hat die BNetzA gleich reagiert – aber, wie nicht anders zu erwarten, gezielt am Thema vorbei. Wir werden nicht locker lassen.

Doch, lesen Sie selbst:

 

Hallo Herr Otte,

Sie stellen die richtige Frage (“Vertragen sich Netzausbau und Landwirtschaft?”), beantworten diese aber falsch.

Unter den gegenwärtigen Bedingungen vertragen sich Netzausbau und Landwirtschaft nämlich gerade nicht. Die sogenannte “Energiewende” hat für die davon massiv betroffenen Land- und Forstwirte gravierende Folgen, die sich nicht mit ein paar flotten Sprüchen und eingeblendeten Gemüsekörben weglachen lassen. Im Grunde ist Ihr Beitrag kennzeichnend für den Umgang der BNetzA wie auch der Netzbetreiber mit den Grundeigentümern, die ihren Boden für derartige Ausbauvorhaben zur Verfügung stellen. Ihr Beitrag ist aus dem Blickwinkel der Betroffenen einfach arrogant und ärgerlich.

Land- und Forstwirtschaft sieht sich veralbert, wenn man, wie u.a. Sie, zu suggerieren versucht, dass doch alles “nicht so schlimm” sei. Tatsächlich aber ist der Zugriff auf fremdes privates Eigentum durch die – von ganz neuen Prinzipien (u.a. Dezentralität) beherrschte – Energiewende massiv gestiegen und bedroht nicht selten die Existenzgrundlage derjenigen, die im Dienst der Allgemeinheit herangezogen werden. Wer eine linienförmige Infrastrukturmaßnahme (Autobahn, Gasleitung, Hochspannungsfreileitung oder -kabel etc.) über seine Flächen gelegt erhält, muss nach dem Grundsatz des “Bündelungsgebots” stets damit rechnen, dass das nur der Anfang war und er künftig mit Parallelverlegungen weiterer Medien zu rechnen hat. Wir kennen genügend Fälle, in denen die Bewirtschaftung solcher Flächen wegen Zerschneidungseffekten, wegen der Notwendigkeit zur Beachtung von sog. Schutzstreifen, wegen der Beschränkung von Nutzungsmöglichkeiten etc. kaum noch effektiv machbar ist und die schon deshalb Ihrem “Ist doch alles halb so schlimm-Gerede” Hohn sprechen.

Vor allem aber verschweigen Sie: Im Gegensatz zu den Grundsätzen, die sonst gelten, wenn jemand fremden Grund und Boden in Anspruch nehmen möchte, um seinen Geschäften nachzugehen, zahlen die Netzbetreiber weder ein Nutzungsentgelt im Sinne einer (z.B.) wiederkehrenden jährlichen Pacht, solange sie die Flächen nutzen, noch stehen Zahlungsbeträge in Rede, die auch nur ansatzweise dem wirtschaftlichen Vorteil entsprechen, den die Nutzer von der Fläche haben. Die Entschädigungen, mit denen sich die Leitungsnetzbetreiber die Rechte für die Errichtung von Masten und Kabeln, die Durchleitung, die Reparatur und Wartung etc. beschaffen, sind geradezu lachhaft gering und werden nur ein einziges Mal “für alle Ewigkeit” gezahlt. Niemand sollte sich wundern, wenn es unter diesen Umständen Widerstand gegen den Netzausbau gibt. Die Sache ist nicht “in Ordnung”, sondern befindet sich – ganz im Gegenteil – in absoluter Schieflage.

Es stünde Ihrem Haus, der BNetzA, gut an, wenn man auch dort üblichen Gepflogenheiten sachlicher und zumindest ansatzweise objektiver Darstellung der Verhältnisse gerecht würde und nicht mit solchen Beiträgen, wie dem hier kritisierten, auf den sprichwörtlichen Dummenfang ginge. Insbesondere Land- und Forstwirtschaft haben einen anderen Ton, eine andere Behandlung und eine andere Darstellung verdient.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Böcker

Geschäftsführer

 

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Probleme beim Verkauf gebrauchter landwirtschaftlicher Maschinen an Privatpersonen

Die Geschäftsstelle ist in jüngster Zeit mit Problemen beim Verkauf gebrauchter landwirtschaftlicher Maschinen an Privatpersonen konfrontiert worden. Die Fälle zeichnen sich dadurch aus, dass beim Verkauf gebrauchten Gerätes private Interessenten – zunächst – einen deutlich höheren Kaufpreis als andere bieten. Nach Abschluss des Kaufvertrages werden dann Mängel geltend gemacht und der Käufer versucht, eine Minderung heraus zu handeln. Das Ganze läuft dann auf einen Kaufpreis hinaus, der zum Teil deutlich unter dem liegt, was andere Unternehmer angeboten haben. Teilweise werden die kaufenden Privatpersonen auch als Strohleute für andere Unternehmer tätig. Es fragt sich, wie diesem Missbrauch begegnet werden kann.

Beim Verkauf beweglicher Sachen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher handelt es sich um einen sog. Verbrauchsgüterkauf, bei dem von den gesetzlichen Gewährleistungsregelungen nicht abgewichen werden darf. Ein vereinbarter Gewähr-leistungsausschluss („Gekauft wie besehen und Probe gefahren unter Ausschluss jeder Gewährleistung“ o.ä.) ist daher unwirksam.

Schiebt der verkaufende Unternehmer eine Privatperson als Strohmann vor – was von der Rechtsprechung insbesondere angenommen wird, wenn die verkaufende Privatperson nicht in den Zulassungspapieren als Halter genannt wird –, gilt der Vertrag als mit dem Unternehmer zustande gekommen und der vereinbarte Gewährleistungs-ausschluss ist unwirksam. Zwar kann auch die Einschaltung eines Strohmanns auf Käuferseite dazu führen, dass ein Verbrauchsgüterkauf zu verneinen ist, wenn der Hintermann ein Unternehmer ist. Ein Gerichtsverfahren mit allen Unsicherheiten hinsichtlich des Beweises der Strohmannseigenschaft des Käufers und der Unternehmer-eigenschaft des Hintermannes wird aber niemand führen wollen.

Hier hilft nur eins: Führen Sie im Kaufvertrag alle bekannten Mängel an. Sind nämlich bei Vertragsabschluss Mängel bekannt, können später deswegen keine Gewährleistungs-ansprüche geltend gemacht werden. Aber Vorsicht: Die Angabe bestimmter, aber nur möglicherweise vorhandener Mängel oder eine pauschale Bezeichnung als reparatur-bedürftig genügt nicht.

Aktiv für unsere Wälder – Baumpflanzaktion im Schulwald Wahrenbrück

Wahrenbrück, 20.08.2021. Gemeinsam mit dem Waldbesitzerverband Brandenburg und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Brandenburg (SDW) haben wir im Schulwald Wahrenbrück auf die bundesweite Kampagne “Wald ist Klimaschützer” aufmerksam gemacht und hierbei mit den Hortkindern der Grundschule einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Der bewirtschaftete Wald ist ein zentraler Pfeiler für die Gesellschaft: Er sichert unverzichtbare Leistungen. Er ist Erholungsort, vielfältiges Ökosystem, Holzproduzent, Luftfilter, Wasserspeicher und damit vor allem Klimaschützer. Zugleich ist er eine Aufgabe für Generationen. “Um den Wald mit all diesen Funktionen zu erhalten, bedarf es einer nachhaltigen Bewirtschaftung durch die vielen Waldbesitzenden.”, erklärt Stephan Kirchharz, Geschäftsführer des Waldbesitzerverbandes Brandenburg.

“Die vielfältigen Leistungen werden mit Ausnahme des Holzverkaufes bisher jedoch kostenlos erbracht”, ergänzt Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes Brandenburg. Aus diesem Grund bekräftigen die Verbände der Waldbesitzer ihre Forderung, das forstliche Engagement in Zukunft aus der CO2-Abgabe zu honorieren.

Die Zahl «8» – Stichwort CO2-Tonnage – steht dabei im Mittelpunkt. Denn: “Jeder Hektar Wald absorbiert im Jahresdurchschnitt 8 Tonnen CO2. Das entspricht nahezu dem durchschnittlichen CO2-Fußabdruck eines jeden deutschen Bürgers”, erklärt Antonia Bing aus der Geschäftsführung der Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg. Seit diesem Jahr gibt es in Deutschland eine CO2-Steuer. “Mit dem Einstieg in eine CO2-Bepreisung ist es nur logisch und gerecht, dass auch die CO2-Speicherung einen Preis erhält. Dabei dient das Geld vorrangig dazu, den Waldumbau im Privatwald voranzubringen, da den Eigentümern häufig die liquiden Mittel dazu fehlen”, so Christian Burkhard, welcher seinen Wald mit seinem „Grünem Klassenzimmer“ der Grundschule als Schulwald zur Verfügung stellt .

Michael Knopf, von der SDW Brandenburg fügt hinzu: “Insbesondere eine nachhaltige Waldbewirtschaftung gewährleistet einen erfolgreichen Waldumbau und sichert den Erhalt eines multifunktionalen Waldökosystems“. Das besondere Engagement von Christian Burkhard begeistert auch den Verbandsbürgermeister Herold Quick und den Beigeordnete Delf Gerlach, welche tatkräftig mit den Kindern die vierzig Apfelbäume im Schatten von dreißigjährigen Eichen pflanzten und eine weitere Unterstützung des Projektes zusicherten. Unterstützung erhielten die Kinder auch vom Landtagsabgeordneten Thomas Domres (Die Linke) sowie Bundestagskandidat Gerhard Kalinka (Bündnis90/Grüne), die es sich nehmen ließen, selbst Hand anzulegen.

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