Depesche 1-2021

1. Weckruf zum Jahresauftakt

In der Anlage erhalten Sie – sozusagen als Weckruf des Ministers Vogel zum Jahresauftakt 2021 – die erste Pressemitteilung aus dem MLUK.

Wir ordnen das so ein: Die Pressemitteilung dient gewiss nicht nur der Verbreitung „wissenschafts- basierter Fakten“ zu Klimawandelphänomenen, die, weil global, naturgemäß auch in Brandenburg spürbar sind. Die Frage ist, was man daraus macht. Auch wenn es gewiss löblich ist, bis 2050 CO2- neutral in diesem Lande leben zu wollen, so ist der Beitrag Brandenburgs zum Weltklima doch ziemlich überschaubar. Aber wir wollen nicht geringschätzen, dass selbst marginale Beiträge zählen und in die Gesamtbilanz eingehen. Gleichwohl steht der – mittlerweile bei diesem Thema längst ge- wohnte – alarmistische Unterton („Klimaschutz duldet keinen Aufschub“) natürlich im Gegensatz zu der Bedeutung und Wirkung hierzulande geplanter oder schon ergriffener Schritte zur Durchsetzung von regierungsamtlichen Zielen. Ein wenig Panik zu schüren („zu warm“, „zu trocken“, „zweitwärmstes Jahr seit Aufzeichnungsbeginn“ usw.) kann aber zur Rechtfertigung selbst tiefer Einschnitte in die Rechte der Bürger sehr hilfreich sein.

Wenn der Minister erklärt:

„Diese wissenschaftsbasierten Fakten zeigen, dass die Auswirkungen des Klimawandels Brandenburg schon jetzt besonders treffen. Klimaschutz duldet keinen Aufschub. Die Landesregierung hat die um- fassende und schnelle Minderung der Treibhausgasemissionen zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit gemacht und sich zum Ziel gesetzt, dass Brandenburg spätestens bis 2050 klimaneutral lebt und wirtschaftet. Dafür erarbeiten wir jetzt den Klimaplan, forcieren den Waldumbau und legen ein Niedrigwasserkonzept zur Anpassung an den Klimawandel vor.“

dann sollten wir, die wir unmittelbar im Fokus solcher Maßnahmepakete stehen, sehr sorgsam und auf der Hut sein, dass der angekündigte „Klimaplan“, „forcierter Waldumbau“ und „Niedrigwasserkonzept“ nicht bloße Chiffren für vermeintlich alternativlose, ultimative und ganz und gar unvermeidbare Einschnitte in Freiheit und (Grund-)Eigentum sind. Mit anderen Worten: Durch klimabefeuerte Kampagnen sollten wir uns den Blick auf die tatsächlich verfolgten Ziele nicht verstellen lassen.

Mit diesem Weckruf zum Weckruf des Ministers wünschen wir allen ein frohes, vor allem gesundes Jahr 2021.

Anlage zum Download im pdf Format

2. Beteiligung am Entwurf des Sachlichen Teilregionalplanes (Oderland-Spree)

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree hat den Vorent- wurf des Sachlichen Teilregionalplans „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ Oderland-Spree mit seiner Begründung und dem Umweltbericht gebilligt und die Eröffnung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beschlossen (vgl. Anlage 2).

Der Sachliche Teilregionalplan „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ soll textliche und zeichnerische Festlegungen zur Raumstruktur und zu Grundfunktionalen Schwerpunk- ten treffen. Grundfunktionale Schwerpunkte sind die funktionsstärksten Ortsteile von geeigneten Gemeinden. Es darf nur ein Grundfunktionaler Schwerpunkt je Gemeinde festgelegt werden. Diese Ortsteile erhalten nach der Rechtswirksamkeit des Sachlichen Teilregionalplans „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ die im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vorgesehenen erweiterten Möglichkeiten in den Bereichen Wohnsiedlungsentwicklung und Entwicklung des großflächigen Einzelhandels.

Der Entwurf des Sachlichen Teilregionalplanes wird mit seiner Begründung, dem zugehörigen Umweltbericht und der zweckdienlichen Unterlage zur Differenzierung des Weiteren Metropolenraums

vom 17. Dezember 2020 bis zum 26. Februar 2021

bei den benannten Stellen (vgl. https://www.rpg-oderland-spree.de/regionalplaene/teilregional- plan-raumstruktur-und-gsp) während der angegebenen Zeiten oder individuell nach Absprache für jedermann zur kostenlosen Einsicht ausgelegt. Bei den Auslegungsstellen können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Stellungnahmen können ab Beginn der Beteiligung am 17. Dezember 2020 innerhalb einer Frist von zwei Monaten und drei Wochen

bis zum 05. März 2021

vorgebracht werden. Möchten Sie von der Möglichkeit, zum Sachlichen Teilregionalplan „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ mit seiner Begründung und dem Umweltbericht Stellung zu nehmen, Gebrauch machen, senden Sie Ihre Stellungnahme bitte an die

Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree
Regionale Planungsstelle Oderland-Spree
Berliner Straße 30
15848 Beeskow

oder
per E-Mail an .

Den Entwurf zum Sachlichen Teilregionalplan „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ finden Sie unter nachfolgenden Link: https://www.rpg-oderland-spree.de/si- tes/default/files/downloads/TRP_GSP_Raumstruktur_03_12_2020.pdf

3. Neue Richtlinie: Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse

Das Land gewährt auf Grundlage des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Flächen für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Die neue Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
(MLUK- Forst-RL-FWZ) vom 1. Januar 2021 finden Sie anbei (vgl. Anlage 3).

Wesentliche Änderungen der Richtlinie sind:
Änderung der Bezeichnung von MLUL-Forst-RL-FWZ auf MLUK-Forst-RL-FWZ

zu. 4.2.1
Reduktion der Mindestvermarktungsfläche von zwei Erntefestmeter Holzeinschlag je Hektar auf 0,5 Erntefestmeter.

zu 4.3.2
Löschung Internet-Link

zu 4.4.2
Konkretisierung der Fördervoraussetzung der eingebrachten Mitgliedsfläche bei einer FBG

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