Depesche 4-2021
Verhandlung in Sachen Wolf: Kein Freifahrtsschein, aber (vorerst) Freispruch!
Im Januar 2019 hatte ein Jagdgast bei einer Drückjagd in Fläming einen Wolf geschossen, um mehreren Jagdhunden zur Hilfe zu kommen, die von dem Wolf angegriffen wurden. Gestern (21.06.) nun erging vor dem Amtsgericht in Potsdam das Urteil: Freispruch!
Damit hat ein deutsches Gericht erstmalig einen solchen „Nothilfeumstand“ für Jagdhunde bestätigt! Allerdings ist das Urteil wegen der besonderen Tatumstände nicht einfach auf andere Fälle übertragbar und unter keinen Umständen ein Freifahrtsschein!
Wohl aber hat die viereinhalbstündige Verhandlung die politischen Hausaufgaben für die Zukunft deutlich gemacht, so Gregor Beyer, Geschäftsführer des Forum Natur Brandenburg. Er hat den Prozess live mitverfolgt und gestern eine erste kursorische Einschätzung gegeben:
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