Depesche 8-2021

Neuausweisung nitratbelasteter Gebiete – Einwilligung zur Datenfreigabe

Aus dem Kreise unserer Mitglieder wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) im Zusammenhang mit der Neuausweisung nitratbelasteter Gebiete von landwirtschaftlichen Betrieben die Freigabe sogenannter Umweltdaten einfordert. Binnen einer gesetzten Frist (09.07.2021) wird um Beantwortung gebeten.

 

Wir haben uns ein wenig umgehört: Es sind wohl rd. 500 derartige Briefe an landwirtschaftliche Betriebe herausgegangen. Hier ist – mutmaßlich im Auftrag der Umweltverbände – nicht nur ein Rechtsanwaltsbüro unterwegs, sondern es sind offenbar mehrere Antragsteller, die Umweltinformationen erlangen wollen. Möglicherweise kommt die Anfrage auch von der Seite, die sich die Bekämpfung dieses Projekts auf die Fahnen geschrieben hat. In Mecklenburg-Vorpommern und anderen Orts wird das Thema bis hinauf in die höchste Gerichtsbarkeit verfolgt. Auch dafür ist belastbares Zahlen- und Datenmaterial erforderlich.

Mögliche Reaktionsmuster:

Bei schlichter Nichtbeantwortung entscheidet die Behörde, ob es Gründe gibt, Ihre Daten nicht preiszugeben. Finden sich solche Gründe nicht, wird die Information herausgegeben.

Wir tun uns schwer, Ihnen zur ausdrücklichen Einwilligung zur Datenfreigabe zu raten. Das würden wir schon aus grundsätzlichen Gründen vermeiden wollen.

In Kenntnis der voraussichtlichen Aussichtslosigkeit der Gegenwehr, raten wir dennoch dazu, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vorzuschieben, um nicht kampflos aufzugeben. Dann muss sich die Behörde eigene Gedanken machen und sich ggf. über Ihren Einwand hinwegsetzen. Man könnte eine solche Rückantwort etwa wie folgt fassen:

„Bezüglich der angefragten Daten mache ich eine Betroffenheit wegen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geltend und lehne die Weitergabe der uns betreffenden Daten an Dritte ab. Wir stehen in unserer Region in starkem Wettbewerb. Informationen, die unseren Betrieb betreffen und an Dritte gegeben werden, können unmittelbar z.B. Auswirkungen auf den Bodenmarkt, d.h. Flächenerwerbs- wie Pachtpreise haben und uns insofern erheblichen Schaden zufügen. Auch sind wir aus den genannten wirtschaftlichen Gründen sehr daran interessiert, nicht ohne Not in den Fokus von Kampagnen Dritter zu geraten, die oftmals auf unsicherer, fehlerhafter oder gar vorsätzlich falscher Befundlage und Betriebe, die dies nicht verdient haben, an den öffentlichen Pranger stellen. Angesichts der anhaltenden Diskussion um die Qualität und Quantität von Messstellen, Grenzen „roter Gebiete“ etc. sehen wir auch die Notwendigkeit der Preisgabe von Umweltinformationen im gegenwärtigen Stadium als nicht gegeben an.

Mit freundlichen Grüßen“

Kommen Sie bei Rückfragen gern auf uns zu.

Diese Seite ist geschützt.